NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Veranstalter

I. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für das Einstellen und Bewerben von Veranstaltungen durch Ökolandbau-Betriebe (im folgenden „Veranstalter“) auf der Aktionsplattform „BioWochen NRW“ (im folgenden „Plattform“).

Vertragspartner und verantwortlicher Betreiber dieser Plattform ist die Landesvereinigung Ökologischer Landbau Nordrhein-Westfalen (LVÖ) e.V., vertreten durch den Vorstand, dieser wiederum durch den Vorsitzenden Jan Leifert, Völklinger Str. 7-9, 40219 Düsseldorf (im folgenden „LVÖ“). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Veranstalters erkennt die LVÖ nicht an und widerspricht diesen ausdrücklich. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters, ergänzende Vereinbarungen und/oder Nebenabreden sind nur gültig, wenn die LVÖ ausdrücklich zustimmt.

II. Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme auf der Plattform sind alle bio-zertifizierten  Unternehmen zugelassen, die einen Standort in NRW vorweisen können. Als Nachweis dient hierzu ein, bis mindestens zur Veranstaltung gültiges, EU-Bio-Zertifikat, alternativ können auch entsprechend gültige Zertifikate der Bio-Anbauverbände vorgelegt werden. Da im Bereich der Verkaufsstellen an den Endkunden die EU-Bio-Zertifizierung erst seit Beginn 2022 verbindlich erforderlich sind, sind in diesem Jahr auch noch alle Naturkostfachgeschäfte und Bio-Supermärkte zugelassen, die eine Adresse in NRW haben. Diese benötigen für das Jahr 2022 keinen Nachweis einer Zertifizierung.

III. Registrierung

Der Veranstalter hat bei der Registrierung den Namen des Inhabers, Geschäftsführers oder Ansprechpartners, den Betriebsnamen und seine Adressdaten sowie seine E-Mail anzugeben. Zudem hat er ein Passwort zu vergeben, dass der späteren Anmeldung in seinem Account dient.

Ebenso hat bei Bio-Betrieben die Angabe des bestehenden Zertifikats zu erfolgen. Der Veranstalter ist zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet.

Durch Klicken auf den Button „Anmelden“ gibt der Veranstalter ein Angebot zur Anlege eines Veranstalter-Accounts ab. Die Freischaltung, welche gleichzeitig als Annahme zum Abschluss des Nutzervertrags führt, erfolgt nach Prüfung der Angaben durch die LVÖ NRW e.V.. Die LVÖ NRW e.V. ist hierbei berechtigt, von dem Veranstalter die Übersendung des jeweils angegebenen Zertifikats per E-Mail oder als Kopie per Post zu verlangen.

Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Freigabe durch die LVÖ NRW e.V.. Weigert sich der Veranstalter oder ist er nicht in der Lage, die notwendigen Dokumente vorzulegen, ist eine Teilnahme auf der Plattform nicht möglich.

IV. Zugelassene Veranstaltungen

Im Mittelpunkt der Veranstaltungen müssen der ökologische Landbau und Bio-Lebensmittel aus NRW stehen. Ökologische Themen anderer Art können die Veranstaltung ergänzen.

Rabattaktionen und Aktionen zur Eigenwerbung ohne thematischen Zusammenhang mit den Aktionstagen sind nicht zulässig.

Alle am Aktionstag angebotenen Speisen und Getränke müssen ausschließlich Bio-Produkte sein. Falls nicht zu 100% Bio-Produkte angeboten werden können, verpflichtet sich der Veranstalter dazu, die Besucher bei den jeweiligen Speisen oder Getränken hierauf, wie auch eindeutig auf den Unterschied zwischen Bio-Angebot und konventionellem Angebot, hinzuweisen.

V. Entgelte

Die Nutzung der Plattform ist unentgeltlich.

VI. Haftung für Inhalte

Die LVÖ prüft lediglich die Angaben des Veranstalters im Rahmen der Anmeldung. Eine Prüfung der vom Veranstalter hochgeladenen Inhalte, insbesondere der Texte und Lichtbilder erfolgt seitens der LVÖ nicht.

Der Veranstalter sichert zu, dass alle von ihm auf der Plattform eingestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind, insbesondere auch die notwendigen Erklärungen der auf Bildern abgebildeten Personen eingeholt sind, und verpflichtet sich, die LVÖ von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf rechtsverletzende Inhalte freizustellen.

VII. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB unvollständig oder unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen tritt die gesetzliche Regelung.